Pflegehilfsmittel

§ 40 SGB XI

Unter Pflegehilfsmitteln versteht man Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern und dazu beitragen, dem pflegebedürftigen Menschen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

Die Pflegekasse oder Krankenkasse unterscheidet technische und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

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