Informationen zu den Pflegegraden

Einteilung der Pflegegrade


Pflegegrad 1        Bei Personen, die in den Pflegegrad 1 eingruppiert werden,

                                liegt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor. 
                                Dieser Personenkreis hat nur eingeschränkt Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. 
 
Pflegegrad 2        Es liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor.
 
Pflegegrad 3        Es liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor. 
 
Pflegegrad 4        Es liegt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor. 
 
Pflegegrad 5        Es liegt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderer Anforderung an die

                                pflegerische Versorgung vor.