Pflegebedürftige Menschen haben ganz unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche.
So kann es sein, dass zum Beispiel Menschen die demenziell erkrankt sind viel mehr Zeit für Betreuung und Förderung benötigen als Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.
Zusätzlich zu den Leistungen der pflegerischen Versorgung übernimmt die Pflegekasse auch zusätzliche
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI).
Diese kommen dem Pflegebedürftigen oder der Pflegeperson zu Gute.
So können Sie wählen zwischen qualifizierter Betreuung und Aktivierung durch unsere ausgebildeten Alltagsbetreuer, hauswirtschaftlicher Hilfe und der Begleitung zu Arztbesuchen oder anderen Aktivitäten.