Ambulante Pflege ist immer Vertrauenssache
Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes in allen
Lebensabschnitten auftreten.
Nach der Definition des Gesetzes sind damit Menschen gemeint,
die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufweisen und deshalb der Hilfe durch Andere bedürfen.
Dies können körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen und/oder gesundheitlich bedingte Belastungen sein, die nicht selbstständig kompensiert oder bewältigt werden können.
Folgende Leistungen bieten wir an: