Pflege

ALLZEIT sicher versorgt zu Hause

Ambulante Pflege ist immer Vertrauenssache

 

Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes in allen

Lebensabschnitten auftreten.

 

Nach der Definition des Gesetzes sind damit Menschen gemeint,

die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufweisen und deshalb der Hilfe durch Andere bedürfen.

 

Dies können körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen und/oder gesundheitlich bedingte Belastungen sein, die nicht selbstständig kompensiert oder bewältigt werden können.


 

 

                                                                Ihre Ansprechpartnerin

 

Genoveva Handschuh

Pflegedienstleitung
Examinierte Altenpflegerin 

Tel. 06157 - 937 45 56