Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesachleistungen zu kombinieren.
Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig im Verhältnis zum Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.
Bezieher von Kombinationsleistungen können ebenfalls einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI kostenlos in Anspruch nehmen.