Krankenhausvermeidungspflege

Grundpflege nach SGB V als Leistung der Krankenkasse

Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V ist die Grundpflege neben der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung eine von 3 Unterstützungsleistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden kann.

Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung.

 

Zu diesen Leistungen gehören

  • körperbezogene Pflege (Waschen, Zähne putzen, Rasieren, Baden / Duschen, Hautpflege)
  • Mobilität (Aufstehen und ins Bett gehen)
  • Ernährung (mundgerechte Zubereitung und Essen anreichen)
  • hauswirtschaftliche Tätigkeit (Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche waschen)