Viele Pflegebedürftige (im Sinne des Rechts der Pflegeversicherung) sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen.
Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 - 5 haben die Möglichkeit sich für einen Zeitraum, bis zu 8 Wochen, in einer Pflegeeinrichtung vollstationär betreuen zu lassen, wenn es zu Hause für diesen Zeitraum keine Betreuungsmöglichkeit gibt.