Viele Pflegebedürftige (im Sinne des Rechts der Pflegeversicherung) sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen.
Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 - 5 haben die Möglichkeit sich für einen Zeitraum, bis zu 8 Wochen, in einer Pflegeeinrichtung vollstationär betreuen zu lassen, wenn es zu Hause für diesen Zeitraum keine Betreuungsmöglichkeit gibt.
Bei Pflegegrad 1 kann nur der Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € monatlich in Anspruch genommen werden. (Sparbuchprinzip)
Pflegegrad 1
125,00 € Entlastungsbetrag pro Monat (1.500,00 € pro Jahr)
Pflegegrad 2 bis 5
1.774,00 € pro Jahr, plus mögliche Kombination mit Verhinderungspflege (max. 3.386,00 € pro Jahr)