Kurzzeitpflege

§ 42 SGB XI

Viele Pflegebedürftige (im Sinne des Rechts der Pflegeversicherung) sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen.

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 - 5  haben die Möglichkeit sich für einen Zeitraum, bis zu 8 Wochen, in einer Pflegeeinrichtung vollstationär betreuen zu lassen, wenn es zu Hause für diesen Zeitraum keine Betreuungsmöglichkeit gibt. 

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