Pflegesachleistungen

nach SGB XI

Um Unterstützung bei der Pflege zu Hause zu erhalten, können Pflege- und Betreuungsbedürftige die Hilfen ambulanter Pflegedienste nutzen. Sind diese durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen zugelassen, können sie Leistungen der Grundpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der häuslichen Betreuung erbringen.

Die Kosten werden innerhalb der geltenden gesetzlichen Höchstbeträge von der Pflegeversicherung übernommen.

Bis zu welchem Betrag pro Monat die Pflegekassen diese Leistungen finanzieren ist abhängig vom Pflegegrad.

 

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