Entlastungsbetrag

 § 45b SGB XI

Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 wird ein Grundbetrag in Höhe von 131,00 € monatlich für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Unterstützung im Alltag erstattet.

Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt.

Er wird mit den anderen Leistungsansprüchen also nicht verrechnet. 

  • Beträge, die in einem Monat nicht vollständig ausgeschöpft wurden, können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in die Folgemonate übertragen werden. 

  • Am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbrauchte Beträge können in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. 

 

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