§ 45b SGB XI
Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 wird ein Grundbetrag in Höhe von 125,00 € monatlich für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Unterstützung im Alltag erstattet.
Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt.
Er wird mit den anderen Leistungsansprüchen also nicht verrechnet.