§ 40 SGB XI
Unter Pflegehilfsmitteln versteht man Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern und dazu beitragen, dem pflegebedürftigen Menschen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Die Pflegekasse oder Krankenkasse unterscheidet:
Technische Pflegehilfsmittel werden vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt.
Dazu gehören z. B.
Pflegeverbrauchsmittel werden von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Das sogenannte Pflege-Paket, auch bei uns !
Dazu gehören z. B.
(Ein zusätzliches Hinzuziehen eines ambulanten Pflegedienstes ist trotzdem möglich)