Beratungsbesuch

§ 37.3 SGB XI

Pflegeberatungsbesuch

 

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben eine Beratung zu Hause nachzuweisen.

Die Kosten hierfür trägt die Pflegeversicherung.

 

Pflegegrad  2 + 3         1/2 - jährlich      
Pflegegrad  4 + 5         1/4 - jährlich      

Pflegebedürftige Menschen die Pflegesach- oder Kombinationsleistungen erhalten,

haben die Möglichkeit Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI freiwillig in Anspruch zu nehmen.

Die Kosten trägt die Pflegeversicherung.