Beratungsbesuch

§ 37.3 SGB XI

 

 

Pflegeberatungsbesuch

Für Sie kostenfrei !

Die Kosten übernimmt die Pflegekasse,

bei bestehendem Pflegegrad 1-5


Dieser ist einmal pro Kalenderhalbjahr verpflichtend für alle Personen mit Pflegegrad, die Pflegegeld beziehen.

Zeitfenster sind 01.01. - 30.06. und 01.07. - 31.12.

 

Bei Pflegegrad 4 + 5 kann die Beratung 1 x im Quartal erfolgen.

Symbol für Beratungsservice Allzeit Pflegedienst

Pflegebedürftige Menschen die Pflegesach- oder Kombinationsleistungen erhalten,

haben ebenfalls die Möglichkeit Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI 1 x pro Kalenderhalbjahr in Anspruch zu nehmen.

 

Die Kosten für diese Beratungsbesuche trägt in allen Fällen die Pflegeversicherung.