Individuelle Pflege-Schulung

§ 45 SGB XI

für pflegende Angehörige und weitere Personen, wie z.B. ehrenamtliche Pflegepersonen

Ein gesetzlicher Anspruch auf individuelle Pflegeschulung besteht, wenn

 

  • die pflegebedürftige Person bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhält oder
  • ein Antrag auf Leistungen gestellt wurde und ein erkennbarer Hilfe- und Beratungsbedarf besteht.

 

Die individuelle Pflegeschulung nach § 45 SGB XI ist ein Angebot für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche, um deren Fähigkeiten und Tätigkeiten bei der täglichen Pflegearbeit in der Häuslichkeit zu verbessern und zu erleichtern.

Weiterhin kann bestehendes Wissen vertieft werden und Fragen und Probleme bei der häuslichen Pflege können vor Ort individuell besprochen und geklärt werden.

 

Jeder pflegende Angehörige hat einen Anspruch auf individuelle Pflegeschulung. 

Voraussetzung ist die Zustimmung der pflegebedürftigen Person (oder des gesetzlichen Vertreters) und sollte auch in ihrem Beisein zuhause stattfinden.

 

Diese Pflege-Schulung ist freiwillig und kann mehrfach in Anspruch genommen werden.

Die Kosten trägt die Pflegeversicherung.