Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst übernommen wird.
Dies kann erfolgen durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen.
Das Pflegegeld wird der betroffenen Person durch die Pflegekasse zugewiesen.
Pflegegrad 1 | 125,00 € pro Monat als Entlastungsbetrag |
Pflegegrad 2 | 316,00 € pro Monat |
Pflegegrad 3 | 545,00 € pro Monat |
Pflegegrad 4 | 728,00 € pro Monat |
Pflegegrad 5 | 901,00 € pro Monat |
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden
einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in der Häuslichkeit in Anspruch nehmen.
Auch Personen mit Pflegegrad 1 haben die Möglichkeit einen solchen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen.
Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Pflegegeld kann nicht gezahlt werden