§ 37.3 SGB XI
Für Sie kostenfrei !
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse,
bei bestehendem Pflegegrad 1-5
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben die Pflicht eine Beratung zu Hause nachzuweisen.
Die Kosten hierfür trägt die Pflegeversicherung.
Pflegegrad 2 + 3 1/2 - jährlich | |
Pflegegrad 4 + 5 1/4 - jährlich |
Pflegebedürftige Menschen die Pflegesach- oder Kombinationsleistungen erhalten,
haben die Möglichkeit Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI freiwillig 1 x pro Kalenderhalbjahr in Anspruch zu nehmen.
Auch hierfür trägt die Pflegeversicherung die Kosten.